Ab 25. Mai 2018 gilt die EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO oder englisch GDPR). Wer das nicht mitbekommen hat, lebt in einem beneidenswerten digital detox Loch. Wir von Apps with love haben dank unserer geschätzten Anwältin, Martina Arioli, Inhaberin von Arioli Law, glücklicherweise gute Beratung und möchten in diesem Gast-Blogbeitrag von ihr mit ein paar Irrtümern und Missverständnissen aufräumen.
Die Berichterstattung in den Medien ist allgegenwärtig und täglich werden wir im Hinblick auf die DSGVO mit E-Mails über angepasste Datenschutzerklärungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen beglückt, die wir zur Kenntnis nehmen sollen oder aufgefordert werden zu akzeptieren (dazu mehr in einem zweiten Blogbeitrag zu diesem Thema). Aktuell hat dies zu einer regelrechten Panik bei Schweizer Unternehmen geführt, was sie schnell noch fixen müssen, damit sie den drakonischen Strafen der DSGVO entgehen. Selbst Kleinstanbieter, die auf ihrer Website bloss Informationen über Events in der Schweiz bereitstellen und dabei auf ein Schweizer Publikum zielen, lassen es sich nur schwerlich ausreden einen Newsletter über ihre neue DSGVO konforme Datenschutzerklärung zu versenden. Ja, auch bei Apps with love, als Schweizer Full Service Digitalagentur, machen wir uns etliche Gedanken zu diesem Thema.
Sicherlich macht es Sinn die DSGVO zum Anlass zu nehmen, den Umgang mit Personendaten zu überprüfen und zu verbessern, auch und gerade in der Schweiz. Aber die derzeitige Panik ist ungesund und schiesst bisweilen übers Ziel hinaus. Und resultiert auch in der Schweiz in einer grossangelegten Arbeitsbeschaffungsmassnahme für selbsternannte Datenschutzexperten bei Beratungsunternehmen und Anwaltskanzleien.